Vermessungsbüro

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Vermessungsingenieur

Bauen

Sie wollen auf einem Grundstück ein neues Gebäude errichten oder verändern ?
Dann begleiten wir Sie gern bei den erforderlichen Vermessungsleistungen.

Amtlicher Lageplan

Für die Beantragung einer Baugenehmigung ist die Erstellung eines amtlichen Lageplanes erforderlich. Der darzustellende Inhalt wird in der Bauverfahrensverordnung und der Bauordnung Berlin geregelt.

Die Grundlage des amtlichen Lageplanes bildet das Aufmaß der örtlichen Topografie.

Durch die Einarbeitung des Katasternachweises und der Planfestsetzungen wird die mögliche Lage und Größe des geplanten Bauvorhabens vorbereitet.

Das geplante Gebäude wird in den amtlichen Lageplan eingetragen und die die Abstandsflächen, Geschossigkeit, GRZ, GFZ berechnet. Dabei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Absteckung

Vor Baubeginn muss das geplante Bauvorhaben in die Örtlichkeit übertragen (abgesteckt) werden.

Damit wird gewährleistet, dass das Bauvorhaben an der richtigen Stelle errichtet wird.

Lage- und Höhenkontrolle

Die Baugenehmigung kann die Auflage enthalten, dass der Grundriss und die Höhenlage des Bauvorhabens kontrolliert werden muss. Dazu werden die in der Örtlichkeit ermittelten Daten mit der Baugenehmigung verglichen und eine Bescheinigung ausgestellt.

Gebäudevermessung

Der Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer ist gesetzlich verpflichtet, ein
neu errichtetes oder verändertes Gebäude zur Aktualisierung der Flurkarte
einmessen zu lassen. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus § 19 Abs.
2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin.

Wir nehmen das Gebäude in der Örtlichkeit auf und erstellen gemäß der Vor-
schriften die Unterlagen zur Einreichung beim Vermessungsamt.

Das Ergebnis ist eine neue Flurkarte mit dem neuen oder veränderten
Gebäude.