Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Vermessungsingenieur

Bauen

Wenn Sie in Berlin ein Grundstück vermessen lassen möchten, ist es entscheidend, sich auf höchste Genauigkeit und professionelle Erfahrung verlassen zu können. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Andreas Zick bietet Ihnen mit seinem Büro alle Leistungen rund um die Grundstücksvermessung – von der Planungsphase bis zur Umsetzung vor Ort. Als kompetenter Ansprechpartner begleitet er Sie während des gesamten Bauprozesses mit präzisen Messdaten, rechtssicheren Unterlagen und moderner Messtechnik. Egal, ob es um den Hausbau, eine Grundstücksteilung oder eine Grenzfeststellung geht – bei ihm sind Sie in besten Händen.

Zuverlässig und rechtssicher vermessen lassen

Eine Grundstücksvermessung bildet die Grundlage für viele rechtliche und bauliche Entscheidungen. Wer sein Grundstück vermessen lassen möchte, benötigt einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der zur Durchführung hoheitlicher Vermessungen befugt ist. Andreas Zick erfüllt genau diese Voraussetzungen. Er bietet Ihnen fundierte Fachkenntnis, eine langjährige Berufserfahrung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nach dem Berliner Vermessungsgesetz. 

Ob Sie ein Baugesuch einreichen möchten oder eine Veränderung an Ihrem Grundstück planen – eine präzise Vermessung ist unerlässlich. Sie schafft Klarheit über Grenzverläufe, sichert Eigentumsverhältnisse ab und bildet die Grundlage für Ihre zukünftigen Bauvorhaben. Darüber hinaus können durch eine fachgerechte Vermessung Konflikte mit Nachbarn im Vorfeld vermieden werden.

Moderne Technik: Der Einsatz von 3D-Laserscanning

Besonders hervorzuheben ist der Einsatz modernster Technologie wie dem 3D-Laserscanner, der in der Vermessung durch uns eine zentrale Rolle spielt. Dieses hochpräzise Messinstrument ermöglicht eine dreidimensionale Erfassung von Gebäuden, Geländeoberflächen oder bestehenden Bauwerken – schnell, kontaktlos und äußerst genau. 

Durch den Einsatz des 3D-Laserscanners lassen sich große Datenmengen in kurzer Zeit erfassen. Die daraus generierten Punktwolken bilden die Umgebung in hoher Auflösung ab und ermöglichen eine umfassende Analyse. Besonders in der Planung, Sanierung oder Bestandserfassung von Bauobjekten erweist sich diese Technologie als unverzichtbar. 

Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Scanner erfasst schwer zugängliche Bereiche, reduziert Messfehler und spart gleichzeitig Zeit im Vergleich zu konventionellen Methoden. Mit diesen detaillierten Daten lassen sich präzise CAD-Zeichnungen oder digitale Geländemodelle erstellen, was die Planungsqualität erheblich steigert. Wir nutzen diese moderne Technik gezielt, um Ihnen ein Höchstmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wenn Sie Ihr Grundstück in Berlin vermessen lassen möchten – Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Andreas Zick freut sich darauf, Sie fachkundig und persönlich zu beraten.

Sie wollen auf einem Grundstück ein neues Gebäude errichten oder verändern ?
Dann begleiten wir Sie gern bei den erforderlichen Vermessungsleistungen.

Präzise Grundstücksvermessung in Berlin

Amtlicher Lageplan

Für die Beantragung einer Baugenehmigung ist die Erstellung eines amtlichen Lageplanes erforderlich. Der darzustellende Inhalt wird in der Bauverfahrensverordnung und der Bauordnung Berlin geregelt.

Die Grundlage des amtlichen Lageplanes bildet das Aufmaß der örtlichen Topografie.

Durch die Einarbeitung des Katasternachweises und der Planfestsetzungen wird die mögliche Lage und Größe des geplanten Bauvorhabens vorbereitet.

Das geplante Gebäude wird in den amtlichen Lageplan eingetragen und die die Abstandsflächen, Geschossigkeit, GRZ, GFZ berechnet. Dabei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Absteckung

Vor Baubeginn muss das geplante Bauvorhaben in die Örtlichkeit übertragen (abgesteckt) werden.

Damit wird gewährleistet, dass das Bauvorhaben an der richtigen Stelle errichtet wird.

Lage- und Höhenkontrolle

Die Baugenehmigung kann die Auflage enthalten, dass der Grundriss und die Höhenlage des Bauvorhabens kontrolliert werden muss. Dazu werden die in der Örtlichkeit ermittelten Daten mit der Baugenehmigung verglichen und eine Bescheinigung ausgestellt.

Gebäudevermessung

Der Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer ist gesetzlich verpflichtet, ein
neu errichtetes oder verändertes Gebäude zur Aktualisierung der Flurkarte
einmessen zu lassen. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus § 19 Abs.
2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin.

Wir nehmen das Gebäude in der Örtlichkeit auf und erstellen gemäß der Vor-
schriften die Unterlagen zur Einreichung beim Vermessungsamt.

Das Ergebnis ist eine neue Flurkarte mit dem neuen oder veränderten
Gebäude.