Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Vermessungsingenieur

Grenzen

Sie wollen Ihr Grundstück teilen oder bestehende Grenzen herstellen lassen?

Teilungsentwurf

Im Innendienst wird auf Grundlage der Flurkarte oder eines amtlichen Lageplanes nach Vorgaben des Auftraggebers ein Teilungsentwurf erstellt.
Dabei stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, welche auf einem Grundstück eingetragen werden.

Am häufigsten wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Wir bereiten für Sie die Verpflichtungserklärung vor.

Teilungsvermessung

Sollen neue Flurstücke gebildet werden, führen wir die Zerlegung entsprechend der Vorschriften durch und reichen diese beim Vermessungsamt ein.

Als Ergebnis der Zerlegung erhalten Sie eine Fortführungsmitteilung mit den veränderten Flurstücken.

Durch den Notar erfolgt im Anschluss die grundbuchmäßige Umschreibung.

Grenzherstellung

Bei einer Grenzherstellung wird der Katasternachweis in die Örtlichkeit übertragen. Dabei werden die vorhandenen Grenzpunkte überprüft bzw. neu gesetzt.

Als Abschluss der Vermessung wird ein Grenztermin durchgeführt.